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Arzneimittel-Wirkstoffe weisen aufgrund ihrer biologischen Eigenschaften häufig unerwünschte und negative Wirkungen auf die Gewässerorganismen und somit auf die Wasserqualität auf. Für alle Wirkstoffe und die zugehörigen Metaboliten und Transformationsprodukte (TP) wurde daher der ERM-Zielwert auf 0,1 µg/L festgesetzt. Die Konzentrationen in den Oberflächengewässern sind bei einzelnen Wirkstoffen und/oder Metaboliten/TP relativ hoch. Die AWBR fordert daher die Einführung der 4. Reinigungsstufe bei den großen Kläranlagen, um die Einträge von biologisch wirksamen und kritischen Stoffen in die Gewässer erheblich zu reduzieren.
Metformin und Guanylharnstoff
Der mengenmäßig bedeutendste Arzneimittel-Wirkstoff Metformin (Antidiabetikum) in Europa und sein Hauptmetabolit/TP Guanylharnstoff weisen bei weitem die höchsten Konzentrationen in den Oberflächengewässern auf. Aufgrund der demographischen Entwicklung sind zukünftig steigende Gehalte zu erwarten, wenn die Einträge in die aquatische Umwelt nicht wirksam verringert werden.
Iodierte Röntgenkontrastmittel (RKM)
RKM zählen in Deutschland rechtlich zu den Arzneimitteln und werden daher ebenfalls mit einem Zielwert von 0,1 µg/L bewertet. Aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften (persistent, mobil, nicht toxisch) werden seit vielen Jahren unverändert vergleichsweise hohe Konzentrationen in den Gewässern festgestellt. Indikatorstoffe für RKM sind Iopamidol und Iomeprol.